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Vorschläge zur Formulierung von Geltendmachungen

 

Geltendmachung von Überstundenvergütung (AVR Anlagen 30, 31, 32, 33):

 

Sehr geehrter ...................,

wie Ihnen bekannt ist, habe ich in den Monaten (Monate benennen) insgesamt (Zahl der Überstunden benennen) Überstunden geleistet. Eine genaue Aufstellung liegt bei.

1. Es wurden die mir daraus zustehenden Überstundenzuschläge gemäß AVR Anlage 33 § 6 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe a) nicht vergütet. Daher mache ich für die geleisteten, Ihnen bekannten und geduldeten (Zahl der Überstunden benennen) Überstunden die Zuschläge in Höhe von (Betrag benennen: Zahl der Überstunden x 30 / 15 des auf eine Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der Stufe 3 der Entgeltgruppe) geltend und bitte Sie, diesen Betrag spätestens mit der Vergütung für den Monat (Folgemonat eintragen) zu überweisen.

Es wurden die mir daraus zustehende Überstundenvergütung gemäß AVR Anlage 33 § 6 Abs. 1 (Anmerkungen zu Abs. 1 Satz 1) ebenso nicht vergütet. Daher mache ich für die geleisteten, Ihnen bekannten und geduldeten (Zahl der Überstunden benennen) Überstunden die Überstundenvergütung in Höhe von (Betrag benennen: Zahl der Überstunden x 100 des auf eine Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der individiuellen Stufe - max. Stufe 4 - der Entgeltgruppe) geltend und bitte Sie, diesen Betrag spätestens mit der Vergütung für den Monat (Folgemonat eintragen) zu überweisen.

Gleichzeitig verlange ich die Verzugszinsen nach § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB aus dem in Geld geschuldeten Bruttobetrag ab dem (Datum eintragen) (siehe Bundesarbeitsgericht Großer Senat Beschluss vom 07.03.2001 GS 1/00).

Bitte überweisen Sie diesen Betrag (5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz des geschuldeten Bruttobetrages) ebenso spätestens mit der Vergütung für den Monat (Folgemonat / Jahr eintragen).

Ich weise Sie weiter darauf hin, dass die Einzugsstellen die abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge nach dem tariflich zustehenden Lohn und nicht nach dem tatsächlich ausbezahlten bemessen und Sie im Falle der Nachzahlung allein mit dem vollen Betrag haften.
Meine Krankenkasse setze ich mit gesondertem Schreiben in Kenntnis.

 

Mit freundlichen Grüßen