Ort, Datum
Sehr geehrter ...................,
wie Ihnen bekannt ist, hat die Regionalkommission (Regionalommission
benennen) zum (Datum
benennen) eine Vergütungserhöhung von (Prozentzahl
benennen) beschlossen; dieser Beschluss wurde im Kirchlichen
Amtsblatt (Veröffentlichung im Kirchlichen
Amtsblatt benennen) veröffentlicht und ist damit für
mein Vertragsverhätlnis wirksam.
Diese Vergütungserhöhung wurde bisher von Ihnen trotz wiederholten
Aufforderungen vom (Datum benennen) nicht
umgesetzt. Daher fordere ich Sie auf, den jeweils monatlichen Differenzbetrag
zwischen dem / der derzeitig gezahlten Tabellenentgelt / Regelvergütung (Entgeltgruppe
/ Vergütungsgruppe mit Stufe benennen) sowie der auf dieser
Basis gezahlten Zeitzuschläge und dem
/ der seit (Datum benennen) wirksamen
Tabellenentgelt / Regelvergütung (Entgeltgruppe
/ Vergütungsgruppe mit Stufe benennen) sowie
den auf dieser Basis zustehenden Zeitzuschlägen in Höhe
von monatlich (Differenzbetrag
benennen) rückwirkend
zum (Datum eintragen) in voller Höhe
zu vergüten und
mache den Differenzbetrag zu der bisherigen Vergütung hiermit
gemäß § 23
AVR geltend.
Bitte überweisen Sie die ausstehenden Differenzbeträge in
Höhe von (Differenzbeträge
benennen)
für die Monate (Monate
benennen) spätestens mit der Vergütung für den
Monat (Folgemonat / Jahr eintragen) .
Gleichzeitig verlange ich die Verzugszinsen nach
§ 288 Abs. 1 Satz 1 BGB aus dem in Geld geschuldeten Bruttobetrag
ab dem (Datum eintragen) (siehe
Bundesarbeitsgericht Großer Senat Beschluss vom 07.03.2001 GS
1/00).
Bitte überweisen Sie diesen Betrag (5 Prozentpunkte über
dem Basiszinssatz des
geschuldeten Bruttobetrages) ebenso spätestens mit der Vergütung
für den Monat (Folgemonat / Jahr eintragen).
Ich weise Sie weiter darauf hin, dass die Einzugsstellen
die abzuführenden
Sozialversicherungsbeiträge nach dem tariflich zustehenden Lohn
und nicht nach dem tatsächlich ausbezahlten bemessen und Sie im
Falle der Nachzahlung allein mit dem vollen Betrag haften.
Meine Krankenkasse setze ich mit gesondertem Schreiben in Kenntnis.
Mit freundlichen Grüßen