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Vorschläge zur Formulierung von Geltendmachungen

 

Geltendmachung Umsetzung Tariferhöhung:

Ort, Datum

Sehr geehrter ...................,

wie Ihnen bekannt ist, hat die Regionalkommission (Regionalommission benennen) zum (Datum benennen) eine Vergütungserhöhung von (Prozentzahl benennen) beschlossen; dieser Beschluss wurde im Kirchlichen Amtsblatt (Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt benennen) veröffentlicht und ist damit für mein Vertragsverhätlnis wirksam.

Diese Vergütungserhöhung wurde bisher von Ihnen trotz wiederholten Aufforderungen vom (Datum benennen) nicht umgesetzt. Daher fordere ich Sie auf, den jeweils monatlichen Differenzbetrag zwischen dem / der derzeitig gezahlten Tabellenentgelt / Regelvergütung (Entgeltgruppe / Vergütungsgruppe mit Stufe benennen) sowie der auf dieser Basis gezahlten Zeitzuschläge und dem / der seit (Datum benennen) wirksamen Tabellenentgelt / Regelvergütung (Entgeltgruppe / Vergütungsgruppe mit Stufe benennen) sowie den auf dieser Basis zustehenden Zeitzuschlägen in Höhe von monatlich (Differenzbetrag benennen) rückwirkend zum (Datum eintragen) in voller Höhe zu vergüten und mache den Differenzbetrag zu der bisherigen Vergütung hiermit gemäß § 23 AVR geltend.

Bitte überweisen Sie die ausstehenden Differenzbeträge in Höhe von (Differenzbeträge benennen) für die Monate (Monate benennen) spätestens mit der Vergütung für den Monat (Folgemonat / Jahr eintragen) .

Gleichzeitig verlange ich die Verzugszinsen nach § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB aus dem in Geld geschuldeten Bruttobetrag ab dem (Datum eintragen) (siehe Bundesarbeitsgericht Großer Senat Beschluss vom 07.03.2001 GS 1/00).

Bitte überweisen Sie diesen Betrag (5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz des geschuldeten Bruttobetrages) ebenso spätestens mit der Vergütung für den Monat (Folgemonat / Jahr eintragen).

Ich weise Sie weiter darauf hin, dass die Einzugsstellen die abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge nach dem tariflich zustehenden Lohn und nicht nach dem tatsächlich ausbezahlten bemessen und Sie im Falle der Nachzahlung allein mit dem vollen Betrag haften.
Meine Krankenkasse setze ich mit gesondertem Schreiben in Kenntnis.

 

Mit freundlichen Grüßen