Geltendmachung Schichtzulage Schicht / Wechselschicht
/ geteilter Dienst
Ort, Datum
Sehr geehrter ...................,
wie Ihnen bekannt ist, leiste ich seit dem (Datum)
(nichtzutreffende Textbausteine löschen)
- ständig Schichtarbeit ( § 2 Abs.
2 Unterabs. 2 der Anlage 5 zu den AVR)
- ständig Arbeit mit Arbeitsunterbrechung
(geteilter Dienst)
- ständig Wechselschichtarbeit nach einem Schichtplan (Dienstplan),
der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen
Arbeitszeit in Wechselschichten (§ 2 Abs. 2 Unterabs. 1 der
Anlage 5 zu den AVR) vorsieht.
Die Dienstpläne, aus denen die Zeitspanne zwischen
dem Beginn der frühesten und dem Ende der spätesten Schicht
innerhalb von 24 Stunden zu ersehen sind liegen bei. Die geforderte
Stundenzahl ist im Durchschnitt an den im Schichtplan vorgesehenen
Arbeitstagen erreicht worden.
Die mir zustehende Wechselschicht- / Schichtzulage (nichtzutreffende Textbausteine löschen)
- in Höhe von 102,26 EUR monatlich (da in je fünf
Wochen durchschnittlich mindestens 40 Arbeitsstunden in der dienstplanmäßigen
oder betriebsüblichen Nachtschicht anfallen),
- in Höhe von 61,36 EUR monatlich, (da in je sieben
Wochen durchschnittlich mindestens 40 Arbeitsstunden in der dienstplanmäßigen
oder betriebsüblichen Nachtschicht anfallen)
- in Höhe von 46,02 EUR monatlich, da
die Schichtarbeit oder der geteilte Dienst innerhalb einer Zeitspanne
von mindestens 18 Stunden erbracht wird,
- in Höhe von 35,79 EUR monatlich, da
die Schichtarbeit oder der geteilte Dienst innerhalb einer Zeitspanne
von mindestens 13 Stunden erbracht wird,
wird nicht bezahlt.
Daher bitte ich Sie, die mir zustehende Zulage in Höhe von (Betrag
benennen) rückwirkend
zum (6
Monate rückwirkend,
Datum eintragen) in voller Höhe zu vergüten und
mache den Anspruch auf (Gesamtbetrag aus sechs
Monaten benennen) hiermit
gemäß § 23
AVR geltend.
Bitte überweisen Sie die ausstehenden Beträge in
Höhe von (Gesamtbetrag
benennen)
für die Monate (Monate
benennen) spätestens mit der Vergütung für
den Monat (Folgemonat / Jahr eintragen) .
Gleichzeitig verlange ich die Verzugszinsen nach
§ 288 Abs. 1 Satz 1 BGB aus dem in Geld geschuldeten Bruttobetrag
ab dem (Datum eintragen) (siehe
Bundesarbeitsgericht Großer Senat Beschluss vom 07.03.2001 GS
1/00).
Bitte überweisen Sie diesen Betrag (5 Prozentpunkte über
dem Basiszinssatz des
geschuldeten Bruttobetrages) ebenso spätestens mit der Vergütung
für den Monat (Folgemonat / Jahr eintragen).
Ich weise Sie weiter darauf hin, dass die Einzugsstellen
die abzuführenden
Sozialversicherungsbeiträge nach dem tariflich zustehenden Lohn
und nicht nach dem tatsächlich ausbezahlten bemessen und Sie im
Falle der Nachzahlung allein mit dem vollen Betrag haften.
Meine Krankenkasse setze ich mit gesondertem Schreiben in Kenntnis.
Mit freundlichen Grüßen