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Fehlende Zustimmung zur Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu überwachen (Telefonanlage) |
| Text der Klageerhebung |
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| Mitarbeitervertretung (Postleitzahl Ort) Datum |
Absender |
| Hier die Adresse des zuständigen Kirchlichen Arbeitsgerichts
bzw. der zuständigen Einigungsstelle eintragen
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Anschrift |
| Klage gemäß § 28 KAGO
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Betreff
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| Sehr geehrte Damen und Herren, wir erheben Klage gemäß § 28 KAGO. Die Mitarbeitervertretung der (Benennung der Einrichtung), vertreten durch den Vorsitzenden (Vorname, Name), ist Antragstellerin und der Dienstgeber (Benennung des Rechtsträgers mit ladungsfähiger Adresse), vertreten durch den (Titel, Vorname, Name) ist Antragsgegner. |
Förmlicher Antrag, |
| Die Mitarbeitervertretung hat am (Datum) erfahren, dass am (Datum) eine neue Telefonanlage durch die Firma (Firma benennen, Dokumente beifügen) in der Einrichtung installiert werden soll, die in ihren Funktionen geeignet ist, das Verhalten oder die Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu überwachen (Funktionen angeben, z.B. Speicherung von Verbindungsprotokollen, Zielnummernerfassung, Gesprächsaufzeichnung). Der Dienstgeber hat das vorgeschriebene Zustimmungsverfahren gemäß § 36 MAVO in Verbindung mit § 33 MAVO nicht durchgeführt.
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Bezeichnung des Streitgegenstandes und Benennung des Sachverhaltes; Beweise beilegen! |
| Daher beantragen wir festzustellen, daß
der Dienstgeber gegen die Bestimmungen des § 36 MAVO in Verbindung
mit § 33 MAVO verstoßen hat, indem die notwendige Zustimmung
zur Einführung der Telefonanlage nicht eingeholt worden ist. |
Feststellungsbegehren> |
| Weiterhin beantragen wir im Rahmen einer
einstweiligen Verfügung gemäß § 52 KAGO dem Dienstgeber
zu untersagen, die neue Telefonanlage (Name und Beschreibung der Anlage)
in der Einrichtung bis zum ordnungsgemäßen Abschluss des Zustimmungsverfahrens
zu installieren und in Betrieb zu nehmen. Die Eilbedürftigkeit und Dringlichkeit ist gegeben, da die Anlage am (Datum) installiert und in Betrieb genommen werden soll; diese Maßnahme ist daher notwendig, um eine nicht genehmigte Datenerfassung rechtzeitig zu verhindern und den Rechtsschutz zu wahren.
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Leistungsbegehren |
| Mit unserer Vertretung haben wir gemäß § 11 KAGO
beauftragt. Wir beantragen gemäß § 17 Abs. 1 MAVO festzustellen, dass die Bevollmächtigung von (Vorname Name) in diesem Verfahren vor dem Kirchlichen Arbeitsgericht zur Wahrung der Rechte der Klägerin notwendig und zweckmäßig ist. Die Mitarbeitervertretung hat einen Anspruch auf Feststellung, dass die Kosten zur Beauftragung des Bevollmächtigtenin diesem Verfahren vor dem Kirchlichen Arbeitsgericht zu den notwendigen Kosten gehören und somit von der Antragsgegnerin zu tragen sind, da die Bevollmächtigung der Unterfertigenden zur Wahrung der Rechte der Mitarbeitervertretung notwendig und zweckmäßig erscheint. Die Mitarbeitervertretung, die lediglich ehrenamtlich tätig wird, ist im Verfahren vor dem Kirchlichen Arbeitsgericht als juristischer Laie eher unerfahren. Darüber hinaus handelt es sich bei der vorliegenden Streitigkeit um eine schwierige rechtliche Materie. Aus diesen Gründen ist es notwendig und zweckmäßig, dass sich die Mitarbeitervertretung vertreten lässt, um keine rechtliche Nachteile zu erleiden.
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| Die MAV der (Benennung der Einrichtung) hat den Beschluss zur Erhebung der Klage in der ordnungsgemäß einberufenen Sitzung am (Datum) einstimmig gefasst.
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Klarstellung, dass ein ordnungsgemäßer Beschluss der MAV vorliegt |
| Mit freundlichen Grüßen (Vorname, Name)
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Unterschrift nicht vergessen und auf jeden Fall die Checkliste durchgehen! |