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Problem mit der Freistellung / Behinderung eines MAV-Mitglieds

Bitte beachten: Streitfragen in Bezug auf die Freistellung von MAV-Mitgliedern sind gemäß § 45 Abs. 3 MAVO vor der Einigungsstelle zu verhandeln; hier gibt es aber das Instrument der einstweiligen Verfügung nicht und somit keine schnelle Klärungsmöglichkeit. Daher empfehlen wir bei Problemen mit der Freistellung Klage vor dem Kirchlichen Arbeitsgericht wegen Behinderung eines MAV-Mitgliedes gemäß § 18 Abs. 1 MAVO zu erheben.

Text der Klageerhebung

Erläuterungen

Mitarbeitervertretung
(Nennung der Einrichtung)
(Name des / der Vorsitzenden)
(Straße oder Postfach)

(Postleitzahl Ort)

Datum

Absender
Hier die Adresse des zuständigen Kirchlichen Arbeitsgerichts bzw. der zuständigen Einigungsstelle eintragen

 

Anschrift

 

Klage gemäß § 28 KAGO

 

Betreff

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir erheben Klage gemäß § 28 KAGO. Die Mitarbeitervertretung der (Benennung der Einrichtung), vertreten durch den Vorsitzenden (Vorname, Name), ist Antragstellerin und der Dienstgeber (Benennung des Rechtsträgers mit ladungsfähiger Adresse), vertreten durch den (Titel, Vorname, Name) ist Antragsgegner.

 

Förmlicher Antrag,
eindeutige Benennung der Antragstellerin und des Antragsgegners
(Bitte beachten: Dies ist immer der Rechtsträger, z.B. die Stiftung, die gGmbH, der Verein, nicht die Einrichtung!)

Durch Dienstanweisung wurde dem MAV-Mitglied (Vorname, Name) generell die Teilnahme an den MAV-Sitzungen verweigert (siehe beiliegendes Schreiben vom (Datum).

Die MAV-Sitzungen finden wöchentlich am Donnerstag von 13:45 Uhr bis ca. 16:00 Uhr statt. Da sich in unserer MAV insgesamt drei Lehrer befinden (aus unterschiedlichen Schulen unserer Einrichtung), ist dies - um der Unterrichtsdurchführung gerecht zu werden - der einzig mögliche Termin.

 

Bezeichnung des Streitgegenstandes und Benennung des Sachverhaltes; Beweise beilegen!

Daher beantragen wir festzustellen, dass der Dienstgeber Herrn (Vorname, Name) die Teilnahme an ordnungsgemäß einberufenen MAV-Sitzungen nicht generell verbieten kann, insbesondere da die MAV bereits bei Lage und Dauer die dienstlichen Erfordernisse soweit wie möglich berücksichtigt hat.
Weiterhin beantragen wir festzustellen, dass Herr (Vorname, Name) in der Ausübung seines Amtes gemäß § 18 Abs. 1 MAVO behindert wird

Feststellungsbegehren

Außerdem beantragen wir bis zur Entscheidung die einstweilige Verfügung gemäß § 52 KAGO den Dienstgeber anzuweisen, das Verbot der Teilnahme an den ordentlich einberufenen MAV-Sitzungen für Herrn (Vorname, Name) zu widerrufen und ihm die Teilnahme zu gestatten.

Ein wichtiger Grund liegt vor, da Herr (Vorname, Name) in seinen Rechten als MAV-Mitglied behindert und eingeschränkt wird. Da außerdem die Ferienzeit vor der Tür steht (Urlaub von Mitarbeitervertretern) und die Arbeitsfähigkeit und Beschlussfähigkeit der MAV gesichert sein muss, ist Eile geboten.

 

Leistungsbegehren
(genau bezeichnen)

Die Voraussetzungen für eine einstweilige Verfügung beachten

Mit unserer Vertretung haben wir gemäß § 11 KAGO

Vorname Nachname
Funktion
Anschrift

beauftragt. Wir beantragen gemäß § 17 Abs. 1 MAVO festzustellen, dass die Bevollmächtigung von (Vorname Name) in diesem Verfahren vor dem Kirchlichen Arbeitsgericht zur Wahrung der Rechte der Klägerin notwendig und zweckmäßig ist.

Die Mitarbeitervertretung hat einen Anspruch auf Feststellung, dass die Kosten zur Beauftragung des Bevollmächtigtenin diesem Verfahren vor dem Kirchlichen Arbeitsgericht zu den notwendigen Kosten gehören und somit von der Antragsgegnerin zu tragen sind, da die Bevollmächtigung der Unterfertigenden zur Wahrung der Rechte der Mitarbeitervertretung notwendig und zweckmäßig erscheint. Die Mitarbeitervertretung, die lediglich ehrenamtlich tätig wird, ist im Verfahren vor dem Kirchlichen Arbeitsgericht als juristischer Laie eher unerfahren. Darüber hinaus handelt es sich bei der vorliegenden Streitigkeit um eine schwierige rechtliche Materie. Aus diesen Gründen ist es notwendig und zweckmäßig, dass sich die Mitarbeitervertretung vertreten lässt, um keine rechtliche Nachteile zu erleiden.

 

Die Feststellung des Vorsitzenden des Kirchlichen Arbeitsgerichts ist vorab notwendig, damit der Dienstgeber die Kosten des Bevollmächtigten übernehmen muss.

Die MAV der (Benennung der Einrichtung) hat den Beschluss zur Erhebung der Klage in der ordnungsgemäß einberufenen Sitzung am (Datum) einstimmig gefasst.

 

Klarstellung, dass ein ordnungsgemäßer Beschluss der MAV vorliegt

Mit freundlichen Grüßen

 

(Vorname, Name)
Vorsitzender

 

Unterschrift nicht vergessen und auf jeden Fall die Checkliste durchgehen!