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Fehlende Zustimmung zur Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen (PC-Programm), die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu überwachen

Text der Klageerhebung

Erläuterungen

Mitarbeitervertretung
(Nennung der Einrichtung)
(Name des / der Vorsitzenden)
(Straße oder Postfach)

(Postleitzahl Ort)

Datum

Absender

Hier die Adresse des zuständigen Kirchlichen Arbeitsgerichts

bzw. der zuständigen Einigungsstelle eintragen

 

Anschrift

Klage gemäß § 28 KAGO

 

Betreff

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir erheben Klage gemäß § 28 KAGO. Die Mitarbeitervertretung der (Benennung der Einrichtung), vertreten durch den Vorsitzenden (Vorname, Name), ist Antragstellerin und der Dienstgeber (Benennung des Rechtsträgers mit ladungsfähiger Adresse), vertreten durch den (Titel, Vorname, Name) ist Antragsgegner.

 

Förmlicher Antrag,
eindeutige Benennung der Antragstellerin und des Antragsgegners
(Bitte beachten: Dies ist immer der Rechtsträger, z.B. die Stiftung, die gGmbH, der Verein, nicht die Einrichtung!

Die Mitarbeitervertretung hat am (Datum) erfahren, dass seit dem 15. des laufenden Monats auf allen Computern in der Einrichtung (System, Netzwerk, Hardware, Software beschreiben) ein Statistikprogramm (Name und Beschreibung des Programmes) installiert worden ist, das geeignet ist, das Verhalten oder die Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu überwachen (Funktionen angeben).

Der Dienstgeber hat das vorgeschriebene Zustimmungsverfahren gemäß § 36 MAVO in Verbindung mit § 33 MAVO nicht durchgeführt.

 

Bezeichnung des Streitgegenstandes und Benennung des Sachverhaltes; Beweise beilegen!

Daher beantragen wir festzustellen, dass der Dienstgeber gegen die Bestimmungen des § 36 MAVO in Verbindung mit § 33 MAVO verstoßen hat.

 

Feststellungsbegehren

Hinweis: Wird ein Leistungsbegehren eingebracht, erübrigt sich das Feststellungsbegehren
>

Weiterhin beantragen wir, dem Dienstgeber zu untersagen, das Statistikprogramm(Name und Beschreibung des Programmes) in der Einrichtung bis zum ordnungsgemäßen Abschluss des Zustimmungsverfahrens anzuwenden und ihn zu verpflichten, dieses unverzüglich, spätestens aber bis zum (Datum) von allen Computern der Einrichtung (Benennung der Einrichtung) zu deinstallieren.
Der Dienstgeber ist weiterhin zu verpflichten, die durch vorgenanntes Statistikprogramm erfassten Daten nachweislich (Vernichtungsbestätigung des Datenschutzbeauftragten) bis spätestens zum (Datum) zu vernichten.

Weiterhin beantragen wir im Rahmen einer einstweiligen Verfügung gemäß § 52 KAGO dem Dienstgeber zu untersagen, das Statistikprogramm(Name und Beschreibung des Programmes) in der Einrichtung bis zum ordnungsgemäßen Abschluss des Zustimmungsverfahrens anzuwenden.

Die Eilbedürftigkeit und Dringlichkeit ist gegeben, da das Programm bereits angewendet wird; diese Maßnahme ist daher notwendig, um eine weitere nicht genehmigte Datenerfassung zu verhindern und den Rechtsschutz zu wahren.

 

Leistungsbegehren (genau bezeichnen)

Die Voraussetzungen für eine einstweilige Verfügung beachten

Mit unserer Vertretung haben wir gemäß § 11 KAGO

Vorname Nachname
Funktion
Anschrift

beauftragt. Wir beantragen gemäß § 17 Abs. 1 MAVO festzustellen, dass die Bevollmächtigung von (Vorname Name) in diesem Verfahren vor dem Kirchlichen Arbeitsgericht zur Wahrung der Rechte der Klägerin notwendig und zweckmäßig ist.

Die Mitarbeitervertretung hat einen Anspruch auf Feststellung, dass die Kosten zur Beauftragung des Bevollmächtigtenin diesem Verfahren vor dem Kirchlichen Arbeitsgericht zu den notwendigen Kosten gehören und somit von der Antragsgegnerin zu tragen sind, da die Bevollmächtigung der Unterfertigenden zur Wahrung der Rechte der Mitarbeitervertretung notwendig und zweckmäßig erscheint. Die Mitarbeitervertretung, die lediglich ehrenamtlich tätig wird, ist im Verfahren vor dem Kirchlichen Arbeitsgericht als juristischer Laie eher unerfahren. Darüber hinaus handelt es sich bei der vorliegenden Streitigkeit um eine schwierige rechtliche Materie. Aus diesen Gründen ist es notwendig und zweckmäßig, dass sich die Mitarbeitervertretung vertreten lässt, um keine rechtliche Nachteile zu erleiden.

Die Feststellung des Vorsitzenden des Kirchlichen Arbeitsgerichts ist vorab notwendig, damit der Dienstgeber die Kosten des Bevollmächtigten übernehmen muss.

Die MAV der (Benennung der Einrichtung) hat den Beschluss zur Erhebung der Klage in der ordnungsgemäß einberufenen Sitzung am (Datum) einstimmig gefasst.

 

Klarstellung, dass ein ordnungsgemäßer Beschluss der MAV vorliegt

Mit freundlichen Grüßen

 

(Vorname, Name)
Vorsitzende/r

 

Unterschrift nicht vergessen und auf jeden Fall die Checkliste durchgehen!