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Dienstvereinbarung zu einer Pausenregelung gemäß AVR Anlage 5 § 1 Abs. 7 b

  

Dienstvereinbarung

zur Pausenregelung gemäß AVR Anlage 5 § 1 Abs. 7 b

 

zwischen ...........................................................................................................

vertreten durch ....................................................................................................

und der Mitarbeitervertretung ....................................................................................

vertreten durch ....................................................................................................

 

Diese Dienstvereinbarung gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Nachtdienst.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Nachtdienst arbeiten in der Regel im Zeitraum von 20:30 bis 06:00 Uhr nach gesondertem Dienstplan (Pause von 30 Minuten nach spätestens sechs Stunden gemäß Arbeitszeitgesetz).

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen ihre Pausenzeiten selbständig wahr; bei Lage und Dauer der Ruhepausen wird das Wohl der zu betreuenden Personen berücksichtigt (AVR Anlage 5 § 1 Abs. 7 b).

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbleiben während der Pausen am Arbeitsplatz; die Pausen werden wie Arbeitszeit einschließlich der Zuschlagsregelungen vergütet.

 

............................, den

 

 

Dienstgeber
MAV-Vorsitzender