Dienstvereinbarung zu einer Pausenregelung gemäß
AVR Anlage 5 § 1 Abs. 7 b
Dienstvereinbarung
zur Pausenregelung gemäß AVR Anlage 5 § 1 Abs. 7
b
zwischen ...........................................................................................................
vertreten durch ....................................................................................................
und der Mitarbeitervertretung ....................................................................................
vertreten durch ....................................................................................................
Diese Dienstvereinbarung gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
im Nachtdienst.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Nachtdienst arbeiten in der
Regel im Zeitraum von 20:30 bis 06:00 Uhr nach gesondertem Dienstplan
(Pause von 30 Minuten nach spätestens sechs Stunden gemäß
Arbeitszeitgesetz).
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen ihre Pausenzeiten selbständig
wahr; bei Lage und Dauer der Ruhepausen wird das Wohl der zu betreuenden
Personen berücksichtigt (AVR Anlage 5 § 1 Abs. 7 b).
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbleiben während der Pausen
am Arbeitsplatz; die Pausen werden wie Arbeitszeit einschließlich
der Zuschlagsregelungen vergütet.
............................, den
Dienstgeber
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MAV-Vorsitzender
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